Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB’s)
§1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen
haben Gültigkeit für alle unsere Angebote,
Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und
werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten
nicht, wenn unser Vertragspartner eine
Privatperson ist und nicht beruflich oder
gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Käufers widersprechen wir hiermit
ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht,
wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder
sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
§2 Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend,
sofern sie nicht in schriftlicher Form als
verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer
Vertrag kommt daher erst durch unsere
Auftragsbestätigung oder die Auslieferung
der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen,
Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die
zu unseren unverbindlichen Angeboten
gehören, bleiben in unserem Eigentum und
sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung
durch uns können sie verbindlicher
Vertragsinhalt werden.
§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden uns nach Vertragsschluss
Umstände bekannt, die Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen,
können wir weitere Lieferungen von einer
Vorauszahlung der Ware durch den Käufer
abhängig machen. Wir können dem Käufer
für die Vorauszahlung der Ware eine
angemessene Frist setzen und vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht
fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer
kann statt der Vorauszahlung Sicherheit
durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir
die Ware bereits geliefert, so wird der
Kaufpreis ungeachtet vereinbarter
Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Käufers sind unter anderem dann
begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über sein
Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen
an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
§4 Preise
4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“
sofern keine abweichende Vereinbarung mit
dem Käufer getroffen wurde. Die
Verpackungskosten sind nicht in dem Preis
enthalten.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in
unseren Preisen nicht eingeschlossen und
wird in der am Tag der Rechnungsstellung
gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
4.3 Liegen zwischen dem Tag des
Vertragsschlusses und dem Tag der
Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass
dies auf einer von uns zu vertretenden
Lieferverzögerung beruht, und hat sich in
dieser Zeit unsere gültige Preisliste
geändert, so können wir anstelle des
vereinbarten Kaufpreises den am Tag der
Lieferung gültigen Listenpreis verlangen.
Wir werden dem Käufer vor der Lieferung
eine entsprechend geänderte
Auftragsbestätigung übermitteln. Der
Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der
Waren, für die der Preis erhöht worden ist,
von seiner Bestellung zurücktreten. Er
muss den Rücktritt spätestens am 3
Werktag nach Erhalt der geänderten
Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Eine Übersendung per Telefax genügt. Eine
Übersendung per E-Mail genügt nicht.
§5 Lieferzeit
5.1 Alle genannten Liefertermine sind
unverbindlich und gelten als nur annähernd
vereinbart, soweit sie nicht von uns
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
worden sind. Bei unverbindlichen
Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb
30 Tage nach der angegebenen Lieferzeit
auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich
vereinbarte Frist nicht einhalten können
oder aus sonstigen Gründen in Verzug
geraten, hat uns der Käufer eine
angemessene Nachfrist zu gewähren, die
mit 30 Tagen beginnt. Nach fruchtlosem
Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund
höherer Gewalt oder aus anderen
außergewöhnlichen und unverschuldeten
Umständen ganz oder teilweise
vorübergehend unmöglich oder erheblich
erschwert, so verlängert sich die
vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des
Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine
gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist
für die Leistungserbringung, insbesondere
für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3
verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist
ist der Käufer weder zum Rücktritt noch
zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das
Leistungshindernis länger als 8 Wochen an,
sind sowohl der Käufer als auch wir zum
Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag
noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer
vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen
Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung
zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses
Recht unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug,
soweit er nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht, sind
Schadensersatzansprüche jeder Art
ausgeschlossen.
§6 Versand
6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des
Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung
der Ware auf ihn über, auch wenn
frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder
der Versand mit unseren eigenen
Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht
verpflichtet, für eine Transportversicherung
zu sorgen.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde, sind wir
zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang
berechtigt, die einzeln berechnet werden.
§7 Zahlung
7.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb
von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu zahlen.
7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine
Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er
den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen
nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung
oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufstellung zahlt.
7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in
Verzug, werden seine sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns – auch
solche, für die Wechsel gegeben worden
sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe
zu verlangen. Der Nachweis eines höheren
Schadens durch den Verkäufer bleibt
vorbehalten.
7.4 Wechsel werden nur nach vorheriger
Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit
ohne Gewährung eines Skontos
erfüllungshalber angenommen. Auch
Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren
werden nur erfüllungshalber angenommen.
Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach
vollständiger Einlösung der Wechsel.
Wechsel- und Diskontspesen werden
gesondert berechnet und sind ohne Abzug
sofort zu zahlen.
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt
wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Käufer nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag
beruht.
§8 Gewährleistung/Haftung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware
auf Vollständigkeit, Transportschäden,
offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und
deren Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer
innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung des
Vertragsgegenstandes schriftlich uns
gegenüber zu rügen.
8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung
verpflichtet, wenn der Käufer einen
offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig
schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns
zu vertretender Mangel an der Ware
vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig
schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter
Ausschluss der Rechte des Käufers von
dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis herabzusetzen - zur
Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn,
dass wir aufgrund der gesetzlichen
Regelung zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer
hat uns für jeden einzelnen Mangel eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu
gewähren.
8.3 Die Nacherfüllung kann nach der
Wahl des Käufers durch Beseitigung des
Mangels oder Lieferung einer neuen Ware
erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem
Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der
Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt
mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann
der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen
oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4 Schadensersatzansprüche zu den
nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Käufer erst geltend
machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung
von uns verweigert wird. Das Recht des
Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt
davon unberührt.
8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus
einer Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit haften wir
uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur,
wenn die verletzte Vertragspflicht für das
Erreichen des Vertragszwecks erkennbar
von wesentlicher Bedeutung ist, und nur
begrenzt bis zur Höhe des typischerweise
vorhersehbaren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach
Absatz 5 gilt entsprechend für andere als
vertragliche Schadensersatzansprüche,
insbesondere Ansprüche aus unerlaubter
Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt
ferner auch zugunsten unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder
Teile derselben eine Beschaffenheits-
und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben
hat, haften wir auch im Rahmen dieser
Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen
der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar
an der Ware eintreten, haften wir allerdings
nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
8.8 Wir haften auch für Schäden, die
durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit diese Fahrlässigkeit die
Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir
haften jedoch nur, soweit die Schäden in
typischer Weise mit dem Vertrag verbunden
und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haften
wir im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen
Haftungsbeschränkungen gelten auch,
soweit die Haftung für die gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers
betroffen ist.
8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an
der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem
Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen
erst dann in das Eigentum des Käufers
über, wenn dieser seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung einschließlich
Nebenforderungen,
Schadensersatzansprüchen und
Einlösungen von Schecks und Wechseln
erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-
Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt
in all seinen hier aufgeführten Formen nicht
schon mit der Scheckzahlung, sondern erst
mit der Einlösung des Wechsels.
9.2 Der Käufer hat uns von allen
Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen sowie
sonstigen Beeinträchtigungen seines
Eigentums unverzüglich schriftlich zu
unterrichten. Der Käufer hat uns alle
Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch
einen Verstoß gegen diese Verpflichtung
und durch erforderliche Maßnahmen zum
Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3 Kommt der Käufer seiner
Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung
unsererseits nicht nach, so können wir die
Herausgabe der noch in seinem Eigentum
stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige
Fristsetzung verlangen. Die dabei
anfallenden Transportkosten trägt der
Käufer. In der Pfändung der
Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren
Verwertung befugt. Der Verwertungserlös
wird mit unseren offenen Forderungen
aufgerechnet.
§10 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist
Landshut, für unsere Warenlieferungen der
Versandort.
§11 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass
wir die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über
den Käufer unter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes für die
Erfüllung eigener Geschäftszwecke
verarbeiten, insbesondere speichern oder
an eine Kreditschutzorganisation
übermitteln, soweit dies im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt
oder zur Wahrung unserer berechtigten
Interessen erforderlich ist und kein Grund
zu der Annahme besteht, dass das
schutzwürdige Interesse des Käufers an
dem Ausschluss der Verarbeitung,
insbesondere der Übermittlung, dieser
Daten überwiegt.
§12 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte
eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer-
und Zahlungsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der
Allgemeinen Liefer- und
Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
§13 Gerichtsstand und anzuwen-
dendes Recht
13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen
dem Käufer und uns gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland,
auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder
Geschäftssitz im Ausland hat. Die
Anwendung des einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher
Sachen sowie des Gesetzes über den
Abschluss von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist
ausgeschlossen.
13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt,
Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne
Einwilligung der Verkäufers abzutreten.
13.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so
ist Gerichtsstand für beide Teile - auch für
Wechsel- und Scheckklagen - Landshut. Wir
sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.